Unsere Leistungen
Erziehungsbeistandschaft und Betreuungsweisung
Die ambulante Jugendhilfeleistung im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft oder einer Betreuungsweisung richtet sich an Kinder und Jugendliche, welche in ihrem familiären oder sozialen Umfeld in krisenhafte Lebenssituationen geraten sind, bzw. wenn deren erzieherische Problemlagen den familiären Alltag besonders beeinträchtigen. Hierbei ist im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe das Kind/der Jugendliche primärer Adressat der Hilfe. Die Hilfeform ist auf eine intensive und kontinuierliche Betreuung angelegt, um neben der Bewältigung akuter Krisen auch ressourcenaktivierend und lebensperspektivisch arbeiten zu können. Im Besonderen während der sensiblen Phase des Übergangs zwischen Schule und Beruf, sowie im Rahmen der Verselbständigung steht die enge Kooperation mit beteiligten Institutionen, wie Schule und Ausbildungsbetrieben, nochmals stärker im Fokus der Hilfe.
Rechtsgrundlagen
Nach § 30 SGB VIII unterstützen Erziehungsbeistände Kinder und Jugendliche bei Erziehungsproblemen, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Wahrung des Familienbezugs. Anspruch besteht, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Krisen- oder Umbruchsituationen, etwa bei Entwicklungs- und Erziehungsproblemen, Ablösungsprozessen, Verwandten- oder Pflegeverhältnissen sowie bei der Vorbereitung oder Rückführung einer Unterbringung außerhalb der Familie.
